Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste, Nachfolgend aufgelistete AGB`s sollen Ihnen einen Überblick über das Adelhoff Osnabrück – Eigentum der SAD GmbH &Co.KG angewandten Abwicklungsmodalitäten geben, damit auch Ihr Aufenthalt zu Ihrer vollständigen Zufriedenheit verlaufen wird.

 

1. Vertragsgrundlagen und Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil für Verträge über Appartements/Wohnungen im Adelhoff Osnabrück und deren mietweise Überlassung von Räumlichkeiten, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Anwendung finden sie gegenüber natürlichen Personen (Verbraucher) oder juristischen und natürlichen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) – nachfolgend „Kunde”.
  2. Die in der aktuellen Preisliste der Appartements/Wohnungen genannten Preise gelten, sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung, nicht davon abgewichen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme erklärt der Kunde sich mit diesen Bedingungen und deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
  3. Für den Fall der Zuleitung abweichender AGB`s an Adelhoff durch den Kunden in Form von Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise wird dem hiermit widersprochen.
  4. Die Nutzung von Appartements/Wohnungen zu anderen als Beherbergungs-zwecken sowie die Unter- oder Weitervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück. § 540 Abs.1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.

 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Buchungsbestätigung des Adelhoff Osnabrück oder, falls dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Appartements/Wohnungen bzw. der sonstigen Leistungen zustande. Bei abweichender Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nach deren Erhalt nicht unverzüglich widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  2. Vertragspartner sind der Kunde und Adelhoff. Im Falle, dass ein Dritter für den Kunden bestellt, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber dem Adelhoff Osnabrück für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Adelhoff ist verpflichtet, die gebuchten Appartements/Wohnungen des Kunden oder gleichwertige bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise an Adelhoff zu zahlen, die für die Appartements/Wohnungen Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen entstanden sind. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Adelhoff Osnabrück an Dritte.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen enthalten. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; Adelhoff ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten. Werden vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung überschritten und erhöht sich der vom Adelhoff Osnabrück allgemein für derartige Leistungen berechneter Preis, so kann Adelhoff den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Für jedes weitere Jahr die über vier Monate zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vergehen, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%.
  4. Sollte der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Appartements/Wohnungen, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünschen, so ist Adelhoff berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern, falls es den Änderungswünschen generell zustimmt.
  5. Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das angegebene Konto des Adelhoff Osnabrück zu zahlen.
  6. Sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ist der vereinbarte Preis sowie im Einzelfall veranlasste Auslagen ohne Abzug fällig. Adelhoff ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Adelhoff Osnabrück vorbehalten. Für jede Mahnung hat der Kunde nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von € 5,00 an Adelhoff zu zahlen. Der Kunde trägt alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen.
  7. Nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung kann der Kunde gegenüber einer Forderung des aufrechnen oder mindern.
  8. Bei mietweiser Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung oder zur Durchführung von Veranstaltungen geht Adelhoff davon aus, dass dies umsatzsteuerpflichtig ist. Sollte die Rechtsauffassung nicht korrekt sein, verzichtet Adelhoff hiermit auf diese Steuerfreiheit und optiert zur Umsatzsteuer gemäß § 9 UStG.
  9. Adelhoff ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich festgehalten werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkarten erfolgen. In diesem Fall ist Adelhoff berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung der Kreditkarte einzuziehen.
  10. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkarten erbracht, ist Adelhoff berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen oder Minibarauffüllung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

 

4. Stornierung durch den Kunden (Nichtinanspruchnahme, Abbestellung der Leistung)

  1. Stornierungen bzw. Rücktritte von Reservierungen müssen schriftlich erfolgen und vom Adelhoff Osnabrück bestätigt werden. Wurde nichts anderes vereinbart, sind seitens des Mieters folgende Stornierungsgebühren fällig:
    • Bis 30 Tage vor dem Anreisetag Kostenfrei
    • 29-10 vor dem Anreisetag 50 %
    • 9-2 Tage vor dem Anreisetag 80 %
    • 1 Tag vor dem Anreisetag 100 %
    • Bei Aufenthalten ab 30 Nächten: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor dem Anreisetag möglich, danach werden 80% des Gesamtreisepreises, aber höchstens für 2 Monate, fällig.

2. Sofern zwischen dem Adelhoff Osnabrück und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Adelhoff Osnabrück auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zu Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Adelhoff Osnabrück ausübt.

3. Erhält der Kunde vom Adelhoff Osnabrück ein Optionsrecht d.h., ein Appartements/Wohnungen wird für den Kunden für einen bestimmten zu vereinbarenden Zeitraum unverbindlich reserviert, so ist eine kostenfreie Stornierung, sofern die Stornierung innerhalb der Optionsfrist erfolgt, auch bei Nichteinhaltung der in 4.1 genannten Fristen möglich.

 

5. Stornierung durch Adelhoff

  1. Adelhoff ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Appartements/Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen vom Adelhoff Osnabrück auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Der Rücktritt ist innerhalb der unter “Stornierung durch den Kunden” genannten Fristen zur kostenfreien Stornierung möglich. Das gilt auch bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Adelhoff Osnabrück nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Adelhoff Osnabrück festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass die ursprünglich vereinbarte kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird und somit ab diesem Tag ein Vertrag zustande kommt.
  2. Adelhoff ist ebenfalls zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine gemäß 3.9 vereinbarte Zahlung oder eine verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
  3. Bei sachlich gerechtfertigtem Grund kann Adelhoff vom Vertrag auch außerordentlich zurückzutreten. Dies liegt beispielsweise vor, wenn: (nachfolgende Auflistung ist nicht als abschließend anzusehen)
    1. höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags für Adelhoff unmöglich machen,
    2. Appartements/Wohnungen unter falscher oder irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
    3. der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder sonstigen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht nachkommt, oder gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht schuldhaft verstößt,
    4. der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird,
    5. bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück in der Öffentlichkeit gefährdet sein kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück zuzurechnen ist,

4. Für den Kunden entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz, bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück.

 

6. Appartements/Wohnungsbereitstellung, Appartements/Wohnungsübergabe, Appartements/Wohnungsabgabe

  1. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Appartements/Wohnungen en oder Räumlichkeiten.
  2. Dem Kunden stehen gebuchte Appartements/Wohnungen am vereinbarten Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung uns sind bis 20.00 Uhr vom Kunden zu übernehmen, auf eine frühere Bereitstellung besteht kein Anspruch. Adelhoff behält sich das Recht vor, bestellte Appartements/Wohnungen weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder das Appartements/Wohnungen vorausbezahlt wurde. Ersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht ableiten.
  3. Mit der tatsächlichen Appartements/Wohnungsübergabe des gebuchten Appartements/Wohnungen bestätigt der Kunde gemäß der ausliegenden Inventarliste die vollständige Inventarisierung des gebuchten Appartements/Wohnungen en und den ordnungsgemäßen Zustand dieser Einrichtungsgegenstände sowie uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit. Der Kunde wird zur Haftung genommen, sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an den Einrichtungsgegenständen und/oder die Unvollständigkeit festgestellt werden. Sollte der Kunde nachweisen können, dass er die Schäden und/oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat, entfällt die Haftung hierfür.
  4. Spätestens um 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages sind die Appartements/Wohnungen des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück geräumt zur Verfügung zu stellen. Sollten die Appartements/Wohnungen zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, indem er räumt, kann Adelhoff aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises fordern, sofern das Appartements/Wohnungen bis 18.00 Uhr geräumt wird. Bei einer Räumung nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Durch die Zahlung des Appartements/Wohnungspreises bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück unberührt. Ist Adelhoff gezwungen Gäste wegen der verspäteten Räumung anderweitig unterbringen, sind sämtliche anfallenden Kosten hierfür vom Kunden zu tragen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück entstanden ist.
  5. Die Appartements/Wohnungen sind Nichtraucher Appartements/Wohnungen. Adelhoff hat das Recht, sollte dennoch ein Kunde in den Appartements/Wohnungen rauchen, die erforderliche zusätzliche Reinigung dem Kunden mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von mindestens € 250 pro Fall in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass das Apartmenthaus Adelhoff Osnabrück geringere Reinigungskosten entstanden sind.
  6. Falls durch das Rauchen, falsches Kochen, Braten es zu einem Feueralarm kommt, beträgt die Strafe 1.500,00 €.
  7. Das Halten von Tieren ist in sämtlichen Appartements/Wohnungen verboten. Nur im Einzelfall und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung/Genehmigung durch Adelhoff ist ein Abweichen von dieser Regelung gestattet.

 

7. Haftung

  1. Adelhoff haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Adelhoff die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Adelhoff Osnabrück beruhen. Einer Pflichtverletzung vom Adelhoff Osnabrück steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück auftreten, wird Adelhoff bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Adelhoff haftet für eingebrachte Sachen des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zum Hundertfachen des Appartements/Wohnungspreises, höchstens jedoch € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, sofern diese im verschlossenen Tresor aufbewahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Apartmenthaus Adelhoff Osnabrück Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Appartements/Wohnungen oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  3. Zwischen dem Kunden und dem Apartmenthaus Adelhoff Osnabrück kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn diesem ein Appartementhausstellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird. Adelhoff haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch Adelhoff besteht nicht. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Apartmenthaus Adelhoff Osnabrück unverzüglich anzuzeigen.
  4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Drei Monate bewahrt Adelhoff die Sachen auf; danach werden sie, sollte ein erkennbarer Wert bestehen, dem lokalen Fundbüro übergeben. Sollte kein erkennbarer Wert bestehen, behält sich Adelhoff vor, nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vorzunehmen.

 

8. Verjährung

Gegen Adelhoff verjähren grundsätzlich alle vertraglichen Ansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren kenntnisunabhängig. Bei Ansprüchen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Adelhoff Osnabrück beruhen, gelten die Verjährungsverkürzungen nicht.

 

9. Internetbenutzung

  1. Es steht Ihnen in unserem Hause ein freier WLAN-Zugang zur Verfügung, an dem Sie die von Ihnen mitgebrachten Geräte registrieren und diesen kostenlos nutzen können. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass besagter WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige und verbotene Handlungen, insbesondere das Herunterladen von Musik- und Filmdateien genutzt werden darf. Sollte dies dennoch geschehen, behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.
  2. Störungen an von Adelhoff Osnabrück zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Adelhoff diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

10. Zutritt des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück

Adelhoff ist berechtigt, die gebuchten Appartements/Wohnungen nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Adelhoff auch zum Betreten der Appartements/Wohnungen ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.

 

11. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung sowie mündliche Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Apartmenthauses Adelhoff Osnabrück.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Osnabrück. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osnabrück.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Adelhoff und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und wirksam ist. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

An der Petersburg 2 | 49082 Osnabrück | Telefon: +49 (0) 54199963300